Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen

Eltern und Schule

Es hilft den Kindern, wenn Schule und Eltern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Alle Eltern haben das Recht, von den Lehrerinnen und Lehrern über die Lern- und Leistungsentwicklung ihrer Kinder informiert zu werden. Sie können nach Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer an einzelnen Unterrichtsstunden des eigenen Kindes teilnehmen. Auch die Mitarbeit in hierfür geeigneten Unterrichtsbereichen ist möglich, wenn die Klassenpflegschaft und die Schulleitung zustimmen.

Eltern gestalten durch ihre Vertretungen in den schulischen Gremien das Leben der Schule mit. Gremien, in denen sie mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen sowie die Schulkonferenz.

Eltern können Gesetze, Erlasse und die Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne) online sowie in der Schule einsehen. Schulleitung und Lehrkräfte stehen ihnen dabei beratend zur Seite. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz.

MIT UMWELTFREUNDLICHEN SCHULHEFTEN DIE NATUR SCHÜTZEN

Beim Kauf von Schulheften, Notizblöcken oder Zeichenpapier lohnt es sich, auf umweltfreundliches Papier zu setzen. Damit können Eltern und Schülerinnen und Schüler etwas gegen das weltweite Waldsterben tun und helfen, die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu erhalten.

Foto: FatCamera/istockphoto.com

 

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